Verordnungsweg Kinder

Für eine ergotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) nötig.
Diese wird vom behandelnden Arzt verschrieben.
Bei Kindern und Jugendlichen ist es oft der Kinderarzt, der Kinder- und Jugendpsychiater oder auch der Hausarzt.

Rufen sie uns gerne im Vorfeld an, um sich nach möglichen Terminen zu erkundigen, denn die Therapie muss bei einer ausgestellten Verordnung nach spätestens 14 Tagen begonnen werden, in Corona-Zeiten noch nach 28 Tagen.

Es hat sich als praktischer erwiesen, erst einen Termin zu vereinbaren oder sich möglicherweise auf die Warteliste setzen zu lassen und nach der Terminvereinbarung durch die Praxis die Verordnung zu besorgen.

Informationen zum Therapieverlauf finden Sie hier.

Kontakt-Informationen

Die Kommentare wurden geschlossen